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Was Tun im Schadenfall ?

In Verkehrsunfallangelegenheiten ist es wichtig durch einen Anwalt schnell mit der gegnerischen Haftpflichtversicherung Kontakt aufzunehmen, um sich umfassend sämtliche Ansprüche bei Sach.-und Personenschäden zu sichern.

Häufig versuchen Versicherer gegenüber dem nicht anwaltlich vertretenen Geschädigten die Regulierung von Ansprüchen hinauszuziehen. Darüber hinaus gilt, dass Versicherer ungefragt nicht sämtliche dem Geschädigten zustehenden Ansprüche regulieren.

Hier sei eine Auswahl von Schadenersatzanprüchen mit verkehrsrechtlichem Bezug genannt, die verdeutlicht, wie wichtig die Beauftragung eines versierten Rechtsanwaltes sein kann:

  • Abschleppkosten
  • An- und Abmeldekosten
  • Anwaltskosten
  • Entsorgungskosten
  • Entgangener Gewinn
  • Erwerbsschaden
  • Fahrzeugschaden (Totalschaden)
  • Finanzierungskosten
  • Haushaltsführungsschaden
  • Heilbehandlungskosten
  • Kleidungsschaden
  • Kostenpauschale
  • Mietwagenkosten
  • Nutzungsausfall
  • Prämienschaden
  • Reparaturkosten
  • Sachverständigenkosten
  • Schmerzensgeld
  • Standgeld
  • Umbaukosten
  • Unterhaltsschaden
  • Vermehrte Bedürfnisse
  • Vorhaltekosten
  • Wertminderung
  • u.v.m.

In Ordnungswidrigkeits- bzw. Verkehrsstraftaten erscheint es ebenfalls sinnvoll, im Frühstadium einen Anwalt einzuschalten, um zeitnah das Aussageverhalten gegenüber den Behörden abzustimmen.

Es empfiehlt sich nicht, im Falle der schriftlichen oder persönlichen Vernehmung z.B. bei der Polizei ungefragt Angaben zu machen, ohne einen Anwalt hinzuzuziehen, der sich zuvor einen Überblick über den Ermittlungsstand durch Einsicht in die amtlichen Akten verschafft hat.

Es gilt also der Grundsatz, am besten nie ohne Anwalt irgendeinen Fragebogen auszufüllen oder mündliche Aussagen zu machen.

Unfälle mit Auslandsbezug

Besonders wichtig ist die Hinzuziehung eines Rechtsbeistandes bei Unfällen mit Auslandsbezug, d.h. Unfall in Deutschland mit Beteiligung eines ausländischen Fahrzeuges oder Unfall passiert im Ausland.

Hier muß mit dem ausländischen Versicherer, der meistens nicht bekannt ist, korrespondiert werden. Seit einigen Jahren wird vom Deutschen Büro Grüne Karte ein deutscher Korrespondenzversicherer eingeschaltet, mit dem der Rechtsanwalt sodann Kontakt aufnimmt.

Oft kennt der Mandant nicht die gesetzlichen oder von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätze zur Schadenregulierung.

Seit 2002 gilt z.B. die Regelung, dass im Falle eines Reparaturschadens nur noch der Nettoschaden durch den Versicherer erstattet wird, soweit keine Rechnung vorgelegt werden kann.

Auch ist bei Abwicklung eines sog. Totalschadens die aktuelle Rechtsprechung zu beachten. Hier kann erhebliches Geld verschenkt werden, wenn man sich nicht auskennt.

Die Erfahrung zeigt, dass Unfallgeschädigte, die durch einen Rechtsanwalt vertreten sind, regelmäßig einen deutlich höheren Schadenersatz sowie höheres Schmerzensgeld erzielen, als solche die auf eigene Faust versuchen Ihre Ansprüche durchzusetzen.

Wenn Sie in einen Unfall verwickelt worden sind, haben Sie an mehreren Fronten gleichzeitig zu kämpfen. Diese sind:

Ihr Unfallgegner, der Halter des gegnerischen Fahrzeuges, dessen Haftpflichtversicherung, Ihre eigene Haftpflicht-und Kaskoversicherung, vielleicht sogar der Halter des von Ihnen gefahrenen Fahrzeuges, verletzte Beteiligte, deren zuständige Sozialversicherungsträger usw.

Alle verfolgen auf unterschiedlichen Wegen verschiedene Interessen.

Alle Fronten gleichzeitig im Blick zu haben und zu wissen, was wann das Beste ist, weiß in der Regel nur Ihr Rechtsanwalt.

 

Was kostet der Rechtsanwalt

Soweit es um Schadenersatz (und Schmerzensgeld) geht, gilt folgendes:
In Verkehrsunfallsachen müssen der Unfallgegner und dessen Haftpflichtversicherung die Kosten Ihres Anwalts in dem Maße übernehmen, wie sie auch zum Ausgleich der Ihnen entstandenen Schäden verpflichtet sind.

Dies führt zu zwei Möglichkeiten:

1.
Wenn der Gegner den Unfall allein verschuldet hat, tragen er und seine Haftpflichtversicherung auch allein Ihre Rechtsanwaltskosten.

2.
Trifft Sie möglicherweise eine Teilschuld oder sogar Alleinschuld an dem Unfall, sollten Sie zunächst mit Ihrem Rechtsanwalt das bestehende Kostenrisiko besprechen. Wenn Sie über eine (Verkehrs-) Rechtsschutzversicherung verfügen, trägt diese- unabhängig davon, wer den Unfall verschuldet hat- sämtliche Kosten.